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Zur Vereinfachung sind seit Februar diesen Jahres einige Arten von der Meldepflicht ausgenommen, eine Buchführung ist aber immer noch erforderlich: -Königspython Python regius -Boa Boa constrictor constrictor und Boa c. imperator -Madagaskar Taggecko Phelsuma madagascariensis -Goldstaubtaggecko Phelsuma laticauda -Grüner Leguan (Iguana iguana) -Rotwangenschildkröte Trachemys scripta elegans -Goldbaumsteiger Dendrobates auratus -Blauer Pfeilgiftfrosch Dendrobates azureus -Rotbauchunke Bombina orientalis -Axolotl Ambystoma mexicanum
Haltung von gefährlichen Arten In einigen Bundesländern und Gemeinden gibt es Verordnungen, die die Haltung von gefährlichen Arten reglementieren und einschränken. Regelungen bestehen in Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, wobei sich die Inhalte (vor allem die Definition der Tiere die gefährlich sind) stark unterscheiden. Gerade in Bayern haben dann auch die Gemeinden unterschiedliche Auslegungen vor allem in Bezug auf Vogelspinnen. Als gefährliche Arten kommen vor allem Giftschlangen, Krokodilie, Riesenschlangen, Vogelspinnen und Skorpione in Frage. Im Zweifelsfall sollte man beim Ordnungsamt anfragen, ob die Haltung des potentiellen neuen Haustiers verboten oder genehmigungspflichtig ist.
Reptilien in der Mietwohnung Bei Terrarientieren ist es mittlerweile vor Gericht anerkannte Praxis, dass von ihnen keine Störung zu erwarten ist und sie als »Kleintiere im Sinne des Gesetzes« gelten können. Wie Aquarienfische, Meerschweinchen, Kaninchen und andere Tiere, von denen keine »Geruchs- und Lärmbelästigung« ausgeht, dürfen die meisten Reptilien und Amphibien ohne Einwilligung des Vermieters in der Wohnung gehalten werden. Eine Ausnahme machen natürlich potentiell gefährliche Tiere, hier gibt es durchaus Gerichtsurteile, die die Haltung aufgrund von Klagen der Nachbarschaft untersagen. Hier empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit Vermieter und Nachbarn, um diese vorab von der sicheren Haltung und er Gefahreindämmung zu überzeugen. Auch in der Eigentumswohnung oder dem eigenen Haus kann ein Gericht übrigens die Haltung einschränken oder untersagen, wenn eine Gefährdung oder Belästigung der Nachbarn oder Öffentlichkeit gesehen wird.
Tierschutz Terrarianer sollten bei der Haltung Ihrer Schützlinge den Tierschutzaspekt nie vergessen und für eine artgerechte Unterbringung sorgen. Mit der „Mindestanforderung für die Haltung von Reptilien“ gibt es eine Richtlinie, die bei Amtsveterinären Anwendungen findet und deren Angaben man einhalten sollte.
Quelle: www.zooundco.de
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